Die Mietdauer:

beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Mieter oder dessen Zusteller, und endet mit dem Tag der Rückgabe an den Vermieter.

Die Mietzeit:

werden in ganzen und halben Tagen in Rechnung gestellt. Als Grundlage dient ein Einschichtbetrieb von max. 8 Stunden. ( halber Tag 4 Stunden ).

Die Haftungs- und Sorgfaltspflicht:

Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Beschädigungen, für die Einhaltung der Serviceintervalle und für den Verlust oder Diebstahl. Weiters ist der Vermitter dem Mieter klag- schadlos zu halten, wenn dieser aus Schadenereignissen die in Zusammenhang mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten haftbar gemacht wird.

Die Versicherung:

Die Mietgeräte sind nicht Versichert.

Der Vermieter

Der Vermieter haftet weder für Schäden am Gerät, an dritten Sachen oder Personen, Unglücksfällen, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungsvorschriften sowie Diebstahl oder Abhandenkommen des Gerätes. Der Vermieter ist in jedem Fall klags- und schadlos zu halten.

Übergabe - Übernahme:

Das Mietgerät ist in gereinigtem, geschmiertem, vollgetanktem und voll funktionstüchtigem Zustand zu übergeben. Dies gilt für den Mieter und Vermieter. Wird die Übergabe seitens des Mieters nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist der Vermieter berechtigt die dadurch entstehenden Unkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Der Mietvertrag

ist vom Mieter bei Übergabe der Mietgegenstände zu unterfertigen.

Zusätzliche Kosten:

Die Treib- und Schmierkosten sind für die Mietdauer vom Mieter zu tragen.