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Die Mietdauer:
beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Mieter oder dessen
Zusteller, und endet mit dem Tag der Rückgabe an den Vermieter.
Die Mietzeit:
werden in ganzen und halben Tagen in Rechnung gestellt. Als Grundlage
dient ein Einschichtbetrieb von max. 8 Stunden. ( halber Tag 4 Stunden
).
Die Haftungs- und Sorgfaltspflicht:
Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Beschädigungen,
für die Einhaltung der Serviceintervalle und für den Verlust
oder Diebstahl. Weiters ist der Vermitter dem Mieter klag- schadlos
zu halten, wenn dieser aus Schadenereignissen die in Zusammenhang
mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten haftbar gemacht wird.
Die Versicherung:
Die Mietgeräte sind nicht Versichert.
Der Vermieter
Der Vermieter haftet weder für Schäden am Gerät,
an dritten Sachen oder Personen, Unglücksfällen, Nachlässigkeit
oder Nichtbeachtung der Bedienungsvorschriften sowie Diebstahl oder
Abhandenkommen des Gerätes. Der Vermieter ist in jedem Fall
klags- und schadlos zu halten.
Übergabe - Übernahme:
Das Mietgerät ist in gereinigtem, geschmiertem, vollgetanktem
und voll funktionstüchtigem Zustand zu übergeben. Dies
gilt für den Mieter und Vermieter. Wird die Übergabe seitens
des Mieters nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist
der Vermieter berechtigt die dadurch entstehenden Unkosten dem Mieter
in Rechnung zu stellen.
Der Mietvertrag
ist vom Mieter bei Übergabe der Mietgegenstände zu unterfertigen.
Zusätzliche Kosten:
Die Treib- und Schmierkosten sind für die Mietdauer vom Mieter
zu tragen.

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